Gemeinsam viel erreichen!
Die Gewinnung von sauberem, günstigem und heimischem Strom aus regenerativen Quellen ist eine weitere Form der Nutzung eines bereits mit zahlreichen Nutzungsansprüchen konfrontierten Raums. Zwischen all diesen Bedürfnissen muss fachlich, politisch und gesellschaftlich ein Ausgleich gefunden werden.
Dabei ist klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine wesentliche Antwort auf viele Herausforderungen, mit denen sich unsere Gesellschaft gegenwärtig konfrontiert sieht. Entsprechend wächst deren Gewicht auch im Rahmen der verschiedenen Abwägungsentscheidungen in Raumordnung und Bauleitplanung. In den Worten des Gesetzgebers: Erneuerbare Energien dienen der öffentlichen Sicherheit und sind in überragendem öffentlichen Interesse.

Qualität im Blick
Die gute Nachricht lautet: Ein weiterer, zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien ist möglich, ohne andere raumplanerisch wertvolle Zielsetzungen zu ignorieren. Dies kann gelingen, indem sich die Planung und Projektierung von Solarparks an den einschlägigen fachlichen Kriterien orientiert. Nicht nur gilt der Grundsatz „Belastung zu Belastung“, auch müssen die Belange des Natur- und Artenschutzes, die Qualität landwirtschaftlicher Böden und der Charakter von Landschaft als Erholungsraum umfassend berücksichtigt werden.
Substanz entscheidet
ON Energy entwickelt und realisiert Energieparks nach höchsten Standards. Wir sind verlässlicher Partner der öffentlichen Verwaltung für die Durchführung von Bauleitplanverfahren und die Schaffung von Baurecht. Durch unsere fachlich hochwertige Flächenidentifikation und unsere inhaltlichen Vorarbeiten leisten wir unseren Beitrag zu einem effizienten, rechtssicheren Verwaltungsverfahren.
Gute Planung setzt Maßstäbe
Qualität und Transparenz sind für uns selbstverständlich: ON Energy gehört zu den Erstunterzeichnerinnen der BNE-Selbstverpflichtung „Gute Planung – Best Practice für PV-Freilandanlagen“. Sie definiert Standards in fünf Bereichen, damit PV-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Umwelt- und Naturschutz sowie zur ländlichen Entwicklung leisten. Und zwar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus! Die „Gute Planung – Unternehmen“, beteiligen sich aktiv an der Weiterentwicklung dieser Selbstverpflichtung. Sie führen zudem eine Selbstzertifizierung durch, die durch den BNE geprüft werden kann.
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